Lizenziat oder Master?

erstellt am: 07.05.2014 | von: Heinz Wyssling | Kategorie(n): Bildung & Chancen, Studium

Unser Sohn schliesst dieses Jahr sein Geschichtsstudium – Nebenfächer Germanistik und Philosophie – ab. Es scheint, dass er sich selber entscheiden muss, ob er sein Studium mit einem Lizenziat oder einem Master abschliessen will. Ist dies eine der Eigenarten der Studien, die unter dem Prä-Bologna-Regime abgeschlossen werden? Welches sind mögliche Entscheidungskriterien, und welchen Abschluss würden Sie empfehlen?

Sehr geehrter Herr C.

Mit der Einführung des Bologna-Modells an den Universitäten und Fachhochschulen in der Schweiz, dessen Abschlüsse europaweit anerkannt sind und Gültigkeit haben, hat sich einiges geändert. Den Abschluss Lizenziat wird es ab Wintersemester 2015 nicht mehr geben. In der Schweiz bildete das Lizenziat neben dem Diplom bis zur Umsetzung des Bologna-Prozesses den Abschluss eines Hochschulstudiums. Je nach Fachrichtung (und teilweise auch nach Universität) wurden verschiedenste Lizenziatsgrade unterschieden: lic. iur. (Rechtswissenschaften), lic. nat. (Naturwissenschaften), lic. oec. (Wirtschaftswissenschaften) und so weiter. Das Lizenziat ist mit dem in der Schweiz neu eingeführten Mastertitel äquivalent. Es war – zusammen mit einer von der jeweiligen Universität definierten Lizenziatsnote (Durchschnitt) – die Voraussetzung zum Beginn einer Promotion. Das Lizenziatsstudium war neben dem Doktorat lange Zeit der einzige Studiengang an der Philosophischen Fakultät. Mit der Bologna-Reform führte die Philosophische Fakultät im Wintersemester 2006/2007 das Bachelor- und Masterstudium ein. Seither kann nicht mehr mit dem Lizenziatsstudium begonnen werden. Studierende, die sich noch im Lizenziatsstudium befinden, müssen bis zum Frühjahrssemester 2015 das Studium abschliessen. Die im bisherigen System erworbenen Lizenziate und Diplome sind einem Masterabschluss gleichwertig. Die Ergänzung der Bologna-Richtlinien hat folgenden Wortlaut: Lizenziate und Diplome sind einem Masterabschluss gleichwertig.

Die Gleichwertigkeit wird auf Gesuch hin von der Universität bescheinigt, die das Lizenziat oder Diplom ausgestellt hat. Inhaberinnen und Inhaber eines Lizenziates oder Diploms sind berechtigt, anstelle des bisherigen Titels den Mastertitel zu führen. Ihrem Sohn empfehle ich den Masterabschluss zu machen, weil das die Bezeichnung «State oft the Art» ist.

Tages Anzeiger vom 5. Mai 2014

 

 

P. C. aus Zürich



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