Wer bezahlt die Umschulung bei Invalidität?

erstellt am: 18.03.2013 | von: Heinz Wyssling | Kategorie(n): Umschulung

Ich habe 22 Jahre lang als Elektroinstallateur vorwiegend auf dem Bau gearbeitet. Die immer wieder auftretenden Rückenschmerzen habe ich zuerst konventionell, dann zunehmend mit Medikamenten behandelt. Die Schmerzen sind aber grösser geworden, und mir ist nun eine Arthrose diagnostiziert worden. Ich muss nun eine Umschulung machen. Gibt es dafür eine finanzielle Unterstützung? J. K. aus W.

Lieber Herr K.
Die Invalidenversicherung (IV) ist neben der Militärversicherung die einzige Versicherung, welche die Kosten einer Umschulung übernehmen kann. Damit die IV eine Umschulung übernimmt, müssen grundsätzlich drei Voraussetzungen gegeben sein: 1. Die Umschulung muss invaliditätsbedingt notwendig sein. 2. Die Umschulung muss geeignet sein, die Erwerbsfähigkeit längerfristig wesentlich zu verbessern. 3. Die Umschulung muss unter den gegebenen Umständen als verhältnismässig erscheinen. Sie soll nicht dazu führen, dass die behinderte Person am Ende der Umschulung bessere Verdienstmöglichkeiten als ohne Invalidität erhält. Die Tatsache, dass Sie den bisherigen Beruf nicht mehr oder nur noch beschränkt ausüben können, löst noch nicht automatisch einen Anspruch auf eine Umschulung aus. Eine Umschulung bedingt somit nach konstanter Rechtsprechung einen Invaliditätsgrad von mindestens 20 Prozent. Sie haben nur dann Anspruch auf eine Umschulung, wenn diese geeignet ist, ihre Erwerbsfähigkeit erheblich zu verbessern. Droht eine weitere Verschlechterung der Erwerbsfähigkeit, so kann eine Umschulung auch die Erhaltung der bisherigen Erwerbsfähigkeit zum Ziel haben.

Ob mit einer Umschulung die Erwerbsfähigkeit verbessert oder erhalten werden kann, beurteilt die IV aufgrund der medizinischen Berichte und der Stellungnahme ihrer Berufsfachleute. Es empfiehlt sich deshalb eine enge und konstruktive Zusammenarbeit mit den Berufsberatern der IV. Weitere Informationen bekommen Sie auch bei der Pro Infirmis.



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